Bayerisches Bio-Siegel

Bayerisches Bio-Siegel


Tätigkeitsregionen


Kontaktdaten


Ansprechpartner Christine Wenzl
Ludwigstraße 2
80539 München
Telefon: 089 21822120
E-Mail: bio.bayern@alp.bayern.de
www.biosiegel.bayern, www.stmelf.bayern.de/markt/108698/
Tätigkeitsgebiet
Regierungsbezirke: Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken;

Über uns


Eine höhere Bio-Qualität und eine lückenlose Dokumentation der Herkunft

Produkte, die das Bayerische Bio-Siegel tragen, stehen für:

  • eine über den gesetzlichen Anforderungen liegende Bio-Qualität (auf dem Niveau der bayerischen Öko-Anbauverbände)

  • regionale Herkunft der Rohstoffe

  • eine transparente, lückenlose Wertschöpfungskette

  • ein dreistufiges, staatlich geprüftes Kontrollsystem

AUSGANGSPUNKT: ÖKO-ANBAUVERBÄNDE

Um das Bayerische Bio-Siegel mit Herkunftsnachweis für ein Produkt verwenden zu können, müssen die Höfe und die verarbeitenden Betriebe bestimmte Qualitäts- und Herkunftskriterien erfüllen. Die Qualitätsstandards orientieren sich an denen der vier in Bayern aktiven Öko-Anbauverbände

  • Bioland  • Biokreis  • Demeter  • Naturland

und liegen damit deutlich über der EG-Öko-Verordnung mit dem bekannten weißen Blatt auf grünem Grund.

DIE HÖFE ARBEITEN ZU 100 % ÖKOLOGISCH

Alle Bauernhöfe, die Rohprodukte beisteuern, arbeiten ausschließlich nach den ökologischen Richtlinien. Denn Bio ist Überzeugungssache!

UMWELTSCHONENDE KREISLAUFWIRTSCHAFT

Die Bio-Siegel-Bauern setzen auf organische Düngung. Durch weite Fruchtfolgen und eine flächengebundene Tierhaltung verfolgen die Landwirte den Gedanken eines geschlossenen Betriebskreislaufs und schonen damit die Umwelt.

NACHVOLLZIEHBARE HERKUNFT

Ist ein Produkt mit dem Herkunftsnachweis „Bayern“ gekennzeichnet, müssen alle Produktrohstoffe aus Bayern stammen. Auch alle Produktionsschritte müssen in Bayern erfolgen.

DREIFACHE KONTROLLE GARANTIERT OBJEKTIVITÄT

Zur Einhaltung der Vorgaben des Bayerischen Bio-Siegels wurde ein dreistufiges Kontrollsystem entwickelt:

  1. Jeder landwirtschaftliche Betrieb und jedes Unternehmen, welches am System teilnehmen möchte, muss im Rahmen schriftlich dokumentierter Eigenprüfungen garantieren können, dass die Programmbestimmungen eingehalten werden.

  2. In einer zweiten Stufe prüfen unabhängige Kontrollstellen, die vom jeweiligen Lizenznehmer beauftragt werden, die Einhaltung dieser Vorgaben.

  3. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), als Vertretung des Freistaates Bayern, überwacht alle Beteiligten.

 

bio + regional = optimal!

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