Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.regionales-bayern.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BayEGovV
- Nicht alle Layoutgrafiken haben Alt-Attribute (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1c)
- Die Umstellung aller Videos ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, daher sind ältere Videos nicht barrierefrei (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1, WCAG Erfolgskriterium 1.2.1, WCAG Erfolgskriterium 1.2.3, WCAG Erfolgskriterium 1.2.5)
- Es sind nicht alle Bereiche überspringbar (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1a)
- Dokumenttitel sind nicht immer sinnvoll (WCAG Erfolgskriterium 2.4.2a)
- Name, Rolle und Wert sind nicht immer verfügbar (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2a)
Barrierefreiheit von PDF-Dateien
PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.02.2021 erstellt. Sie basiert auf einem Prüfbericht der Stiftung Pfennigparade PSG GmbH und einer Selbstbewertung nach www.bitvtest.de/bitv_test/einfuehrung/selbstbewertung.html.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.regionales-bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich bei uns melden unter:
redaktion@stmelf.bayern.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstraße 2
80539 München
redaktion@stmelf.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html